Aktuell

Regenbogen-Telegramm

Regenbogentelegramm Feb 2-2020

Kifaha-Jahresplan2020

KINDER & FAMILIEN HAUS
St.Alban – St.Jakobus
Schon gehört? …unsere eiligen Neuigkeiten (Ausgabe 01/2020)

Schon gehört? …unsere Neuigkeiten:

Liebe Eltern,

hiermit senden wir Ihnen eine neue Ausgabe des Regenbogentelegramms mit allen ak-tuellen Neuigkeiten rund um das Kinderhaus.

Neue Informationsgestaltung im Foyer

Liebe Eltern, sicher haben Sie schon bemerkt, dass die Stellwand aus der Eingangs-schleuse abgebaut und im Foyer zwei weitere Tafeln für Informationen aufgehängt wurden.

Dem Förderverein danken wir ganz herzlichst für die zwei neuen Info-Tafeln.

Damit möchten wir die Informationen an einer Stelle im Foyer bündeln und das El-ternkaffee beleben. An den Tafeln finden Sie Neues über den Förderverein, die Elternvertretung, das aktuelle Regenbogentelegramm, Termine und Informationen aus der Pfarrgemeinde, Aktuelles aus dem KINDER & FAMILIEN HAUS, Elternkurse und Aktionen, Termine der Grundschulen und dem Schwerpunkt Bewegung und vieles mehr. Auf den Tischen unter den Tafeln liegen Flyer zu unterschiedlichen Angeboten aus.

Kleiderkiste – FUNDGRUBE
In der Fundkiste im Foyer haben sich wieder viele schöne Kleidungsstücke angesam-melt. Wir bitten Sie, sich doch noch einmal zu vergewissern, dass sich nichts Vermisstes in der Fundkiste befindet.
Die übriggebliebenen Fundstücke werden wir am Donnerstag, 05.03.2020 an das Team des „Meins-wird-Deins Basar“ weitergeben.

Betreuungsplatzbewerbung
Im KINDER & FAMILIEN HAUS fand an zwei Nachmittagen die Bewerbung für einen Betreuungsplatz statt. Der Schwerpunkt der Anmeldungen lag auf den Betreuungsplätzen für die Krippe.
Vielen Familien werden wir leider eine Absage erteilen müssen.
Herzlichst möchten wir den Eltern danken, die bereit waren für und mit Eltern durch das KIFAHA zu gehen und Fragen zu beantworten.

Masernimpfpflicht
Das Gesetz tritt am 01.März 2020 in Kraft.
„Die Pflicht der Masernimpfung und des Nachweises, alternativ des Nachweises der Immunität gegen Masern ist nun gesetzlich geregelt. Ausnahmen gibt es bei bzw. wäh-rend der Zeit von Kontraindikationen, z.B. Impfstoffstoffunverträglichkeiten, worüber ebenfalls ein Nachweis erbracht werden muss.
Es gilt der Grundsatz, dass alle Kinder geimpft werden müssen.
Für die Kitas bedeutet das nach dem Gesetz, dass die Erfüllung der Nachweispflicht über die Impfung Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in die Kita ist.
Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege steht da-mit nach dem Konzept des Gesetzes unter der Bedingung, dass der Nachweis erbracht ist.
Für Kinder, die schon in der Kita sind, müssen die Nachweise bis spätestens zum 31. Juli 2020 erbracht werden.
Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Leitung unverzüglich das Gesundheits-amt ihres Bezirks benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben übermitteln. Das Gesundheitsamt kann Verbote erteilen.“
Dies bedeutet, wenn ein neues Kind nicht gegen Masern geimpft ist, wird evtl. ein Vertrag nicht zustande kommen können. Für Kinder, die bereits im Kinderhaus sind, muss bis zum 31. Juli 2020 ein Nachweis auf Masernimpfschutz erbracht werden.
Wir bitten alle Eltern, den Impfpass Ihres Kindes / Ihrer Kinder oder alternativ ein ärztliches Attest über die Immunität gegen Masern mitzubringen und den pädagogi-schen Fachkräften in der Gruppe Ihres Kindes / Ihrer Kinder vorzulegen. Der Nachweis des Impfschutzes wird in den Vertragsunterlagen vermerkt. Sollte eine Masernschutzimpfung nicht möglich sein – z. B. aufgrund Impfstoffunverträglichkei-ten oder Kontraindikationen – benötigen wir ein ärztliches Attest.

Gruppenübergreifender Elternabend zum Thema Medien
Auf Wunsch vieler Eltern hat sich Frau Eidner (seit 2013 beim jugendschutz.net als Fachreferentin im Bereich „Internet für Kinder“ tätig, Mama von Paul und Till im Hort) bereiterklärt zum Thema „Medien und Kinder“ einen gruppenübergreifenden Elternabend durchzuführen. Wir danken Frau Eidner sehr herzlichst für die Bereitschaft uns mit ihrer Fachkompetenz zu unterstützen.
Für die Vorbereitung des Elternabends bitten wir Sie, liebe Eltern, Fragen, die Sie im Umgang mit dem Thema Medien-Internet in Bezug auf Ihre Kinder haben, zu verschriftlichen (mit Angabe des Alters Ihres Kindes). Diese Fragen geben Sie den pädagogischen Fachkräften in der Gruppe Ihres/Ihrer Kindes/Kinder bis Ende Februar 2020 ab.
Ihre Fragen werden gesammelt und dann in die Vorbereitung des Elternabends einfließen. Der Termin des Elternabends wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Zur Erinnerung – Aufsichtspflicht
Wenn Sie ihre Kinder morgens in das KINDER & FAMILIEN HAUS bringen und die pädagogischen Fachkräfte ihr Kind entgegennehmen, übertragen Sie als Personensor-geberechtigte die Aufsichtspflicht für Ihr Kind / Ihre Kinder den pädagogischen Fachkräften der Gruppe.
Bei Abholung überträgt sich die Zuständigkeit der Aufsichtspflicht von den pädagogi-schen Fachkräften auf Sie als Eltern oder den berechtigten Abholer. Dies geschieht durch Blickkontakt und persönliche Übergabe mit den pädagogischen Fachkräften, die für Ihr Kind zuständig sind.
Dies soll vermeiden, dass Zeitfenster entstehen, in denen die Aufsichtspflicht sowie die Zuständigkeit für Ihre Kinder nicht geklärt sind, damit keine gefährdenden Situa-tionen für ihre Kinder entstehen.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Festen, Gottesdiensten, St. Martinsumzug usw.) sind Sie als Personensorgeberechtigte für die Aufsichtspflicht ihrer Kinder zu-ständig.

Auszugsweise: Grundordnung für die Kindertageseinrichtungen für Kinder
Diese Ordnung gilt für alle Tageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft im Bistum Mainz
§ 8 Aufsicht
Die pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind während der vereinbarten Betreu-ungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht richtet sich vor allem nach Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes sowie der Konzeption der Einrichtung.
Die Aufsicht der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Einrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigun-gen u. ä. Sie beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch das pädagogische Personal und endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder deren Beauftragten (s. Anlage 7). Änderungen in Bezug auf die Personen, die das Kind abho-len dürfen, müssen der Leiterin unverzüglich und grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden.
Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verant-wortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß und pünktlich von der Einrichtung abgeholt wird. Bei unvorhergesehener Verhinderung der Personensorgeberechtigten kann die Leiterin/Gruppenleiterin das Kind an eine von den Personensorgeberechtigten näher beschriebene Person, die sich entsprechend ausweisen kann, übergeben. Soll das Kind im Vorschulalter alleine nach Hause gehen dürfen oder in Ausnahmefällen zu einer Veranstaltung außerhalb der Einrichtung gehen dürfen, bedarf es der Zustimmung der Leitung der Einrichtung und der schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Träger. Dabei beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten mit dem Entlassen des Kindes aus der Einrichtung .
Für die Kinder im Schulalter erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit des Aufenthaltes in der Einrichtung während der Betreuungszeiten. Für den Weg von und zur Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten verantwortlich. Das Gleiche gilt für den Weg von der Schule zur Kindertagesstätte sowie für die Teilnahme an Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, die nicht von der Einrichtung ausgerichtet werden, soweit die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben. Von der Einrichtung veranlasste selbständige Aktivitäten der Kinder außerhalb der Einrichtung sollen mit den Personensorgeberechtigten besprochen werden.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste, Ausflüge) sind die anwesenden Personensorgeberechtigten für ihre Kinder aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.

Alle Termine 2020

Weitere Informationen, Termine und Aktuelles auf der Homepage des Kinderhauses!
www.kifaha.de

 

 

Redaktion:
Kai Burkhardt (Grüne, Blaue und Lila Gruppe) und Nicole Gülker (Orange und Lila Gruppe), ev@kifaha.de